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1. Vertragsabschluß / Leistungsumfang / Buchungsauftrag

Die GOBIENTE GmbH (nachfolgend GOBIENTE) ist Betreiberin der Internetseite gobiente.com. GOBIENTE vermittelt den Kunden/Reisenden Reiseleistungen und sonstige Leistungen über diese Internetseite. Die folgenden Bedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen den Reisenden und GOBIENTE als Reisemittlerin.

GOBIENTE weist alle Teilnehmer und Reisenden ausdrücklich darauf hin, dass Reiseverträge nicht mit GOBIENTE, sondern stets mit dem jeweils angegebenen Leistungsträger unter Berücksichtigung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers zustande kommen. Es kommt mit GOBIENTE lediglich ein Vermittlungsauftrag zustande. Daher gelten die nachfolgenden Bedingungen ausschließlich für unsere Vermittlungstätigkeit und haben keinerlei Einfluss auf die Bedingungen, zu denen die vermittelten Reisen erfolgen.

GOBIENTE ist nicht Reiseveranstalter im Sinne des § 651 BGB.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Leistungsträger finden Sie auf gobiente.com unter dem Button „AGB’s der Leistungsträger“, oder können bei GOBIENTE zur Einsicht angefordert werden. Diese werden durch den Buchungsauftrag anerkannt.


1.1 Buchungsauftrag

Der Kunde gibt einen verbindlichen Buchungsauftrag ab. Der Auftrag kann durch den Kunden schriftlich, mündlich, fernmündlich oder online (durch Anklicken des Buttons „Buchung absenden“) erfolgen. An den Buchungsauftrag ist der Kunde bis zur Annahme oder Ablehnung des Auftrages durch den Reiseveranstalter gebunden. Die Annahme des Auftrags erklärt der Leistungsträger durch Zusendung der schriftlichen Reisebestätigung. Die Zusendung der Reisebestätigung kann per Post, Fax oder E-Mail erfolgen. Die vertragliche Pflicht von GOBIENTE ist die ordnungsgemäße Vermittlung der gebuchten touristischen Leistungen. Die Erbringung der gebuchten Leistung als solche ist nicht Bestandteil der Pflicht von GOBIENTE, sondern ist Pflicht der entsprechend vermittelten Leistungsträger.

1.2 Buchungsauftrag bei Beförderungsleistungen

Der Kunde gibt ausschließlich schriftlich einen verbindlichen Buchungsauftrag ab. Dies ist der rechtsverbindliche Auftrag an die GOBIENTE, für den Buchenden eine Beförderung oder sonstige touristische Einzelleistung bei einem bestimmten Leistungsträger zu vermitteln. An diesen Buchungsauftrag ist der Buchende 72 Stunden gebunden. Innerhalb dieser Frist nimmt GOBIENTE den Buchungsauftrag an oder setzt sich mit dem Buchenden in Verbindung.
Als Annahme des Buchungsauftrags gilt die Reservierungsbestätigung des Leistungsträgers bzw. des Beförderungsunternehmens. Diese Bestätigung kann per Post, Fax oder E-Mail erfolgen.

 

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2. Bezahlung

2.1 Die Zahlung der vermittelten Reiseleistungen erfolgt auf Basis der mit der Reisebestätigung übermittelten Zahlungsbedingungen des Leistungsträgers. Bei Hotelarrangements ist der Gesamtpreis in der Regel bei Abreise zu zahlen, es sei denn, in der Reisebestätigung wurde etwas anderes vereinbart. 

2.2. Sofern GOBIENTE vom Leistungsträger beauftragt wird, die Zahlungen entgegen zu nehmen, erfolgt dies ausschließlich treuhänderisch im Namen des Leistungspartners. GOBIENTE versichert, für diesen Fall Inkassovollmacht zu besitzen. Sollte hierzu ein Reisepreissicherungsschein notwendig sein, so ist dieser durch den Leistungsträger zu erbringen.

 

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3. Leistungen der Anbieter

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters bzw. sonstigen Leistungsträgers sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. GOBIENTE ist nicht zur Prüfung der Angaben der Reiseveranstalter bzw. sonstigen Anbieter verpflichtet und haftet gegenüber einem Teilnehmer/Reisenden nicht für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit der von dessen möglichen Vertragspartnern gemachten Angaben. GOBIENTE haftet ebenfalls nicht für Schreibfehler, Druckfehler oder Rechenfehler in den Online-Angeboten. GOBIENTE weist darauf hin, dass die automatische Bestätigung einer Buchung, die auf der irrtümlich fehlerhaften Eingabe von Daten beruht, keine Wirkung entfaltet, sofern der vereinbarte Reisepreis erkennbar von dem tatsächlichen Wert der gebuchten Reise abweicht.

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4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

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5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonen

5.1 Jeder Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise zurücktreten. Etwaige Stornogebühren richten sich nach den AGB des jeweiligen Leistungsträgers. Maßgebend ist der Zugang der Rücktrittserklärung.

5.2 Die Form des Rücktrittes richtet sich nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers.

5.3 Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), kann der Leistungsträger ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben. Die Umbuchung einer vermittelten Leistung kann meist nur als Rücktritt und nachfolgendem Neuabschluss eines Vertrages erfolgen, sofern der Leistungsträger keine für den Kunden günstigere Möglichkeit anbietet. Stornierungsgebühren sind in den Tarifbeschreibungen des jeweiligen Angebotes des jeweiligen Leistungsträgers genannt.

5.4 Bei Pauschalreisen oder Last-Minute-Reisen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters, welche wir auf Anfrage gerne als PDF-Dokument übermitteln.

5.5 Bei Buchung von Nur- Hotel- Angeboten gelten die jeweiligen Bestimmungen der Hotels oder der Leistungsträger.

5.6 Es gelten besondere Bedingungen für Mietwagenbuchungen. Hier gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Autovermieters oder Mietwagenvermittlers.

5.7 Es gelten besondere Bedingungen für Ferienwohnungen/ Ferienhäuser. Hier gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters.

5.8 Es gelten besondere Bedingungen für Beförderungsdienstleistungen. Hier gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters oder des Beförderungsunternehmens.

 

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6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, ist der Reiseveranstalter oder Leistungsträger nicht zur Erstattung des Reisepreises verpflichtet. Wir empfehlen den Abschluss einer entsprechenden Reiseversicherung.

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7. Reiseunterlagen

7.1 Bei Hotelarrangements dient die Reisebestätigung als Reservierungsnachweis bei Anreise. Besondere Reisedokumente werden nur dann zusätzlich notwendig und übermittelt, wenn dies ausdrücklich in der Reisebestätigung vereinbart wurde.  

7.2 Bei Pauschalreisen werden sämtliche Reiseunterlagen erst nach vollständiger Bezahlung entweder durch GOBIENTE oder den Reiseveranstalter an den Kunden versendet. Bei kurzfristigen Buchungen werden die Reiseunterlagen an den entsprechenden Abflughäfen hinterlegt. Eventuell anfallende Inkasso- oder Hinterlegungskosten trägt der Reisende. Die Kosten für die Hinterlegung bewegen sich in der Regel im Rahmen von zirka 5 bis 25 Euro pro Person. Genaueres erfahren alle Kunden nach Buchung durch das Service Center. Kosten für die Versendung von Unterlagen mit Express Botendienste trägt der Kunde.

7.3 Bei Beförderungsleistungen gelten hinsichtlich der Reisedokumente die Vorschriften der Beförderungsbedingungen der jeweiligen Leistungsträger oder Beförderungsunternehmen. Diese sind in der Regel Bestandteil der Reservierungsbestätigung.

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8. Versicherungen

Eine Reiseversicherung ist nicht im Reisepreis enthalten. GOBIENTE empfiehlt allen Reiseteilnehmern den Abschluss einer Reiseversicherung, insbesondere einer Reiserücktrittskosten- und/oder Ersatzversicherung sowie einer Auslandskrankenversicherung.

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9. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

9.1 Jeder Teilnehmer/Reisende ist grundsätzlich selbst dafür verantwortlich, dass für seine Person die zur Durchführung der Reise erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind und sämtliche gesetzlichen Bestimmungen - insbesondere die in- und ausländischen Ein- und Ausreisebestimmungen, Gesundheitsvorschriften, Pass-, Devisen-, Zoll- und Visabestimmungen - beachtet werden. Gleiches gilt für die Beschaffung erforderlicher Reisedokumente. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.

9.2 Im Rahmen unserer gesetzlichen Informationspflicht erteilt GOBIENTE zu Fragen zu Ziffer 9.1. gewissenhaft Auskunft, kann dafür jedoch keine Haftung übernehmen. GOBIENTE weist ausdrücklich darauf hin, dass die Bestimmungen jederzeit durch die Behörden geändert werden können. Dem Teilnehmer wird daher nahe gelegt, selbst bei den zuständigen Ämtern und Institutionen Informationen einzuholen. Ausführliche und tagesaktuelle Informationen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de

 

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10. Haftungsbeschränkungen

10.1 Die Erbringung von Leistungen, die dem jeweiligen Leistungsträger obliegen, ist nicht Gegenstand des mit GOBIENTE bestehenden Vertragsverhältnisses. Für diese haftet allein der jeweilige Veranstalter bzw. Leistungsträger; eine Haftung von GOBIENTE für die von den jeweiligen Leistungsträgern zu erbringenden Leistungen besteht daher nicht. Angaben über vermittelte Beförderungen oder andere touristische Leistungen beruhen ausschließlich auf den Angaben der verantwortlichen Leistungsträger GOBIENTE gegenüber. Sie stellen keine eigene Zusicherung von GOBIENTE gegenüber dem Reiseteilnehmer dar.

10.2 GOBIENTE haftet dem Teilnehmer gegenüber jedoch für eine ordnungsgemäße Vermittlung im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes.

10.3 Für entstandene Schäden wegen Verletzung vertraglicher oder vor-vertraglicher Pflichten haftet GOBIENTE nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Diese Beschränkung gilt nicht für
a) die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder
b) die Haftung wegen übernommener Garantie oder
c) Personen-, Gesundheitsschäden oder Tod als Folge des Schadens

10.4 Bei leicht fahrlässiger Verletzung der vertraglichen Pflichten ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden beschränkt. Hierbei wird die Haftung betragsmäßig im Einzelfall auf den Preis der vermittelten Leistung beschränkt.

10.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von GOBIENTE.

10.6 Verjährung - Die Verjährung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

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11. Abtretungsverbot

Eine Abtretung von Ansprüchen des Teilnehmers gegen GOBIENTE an Dritte, auch an Ehegatten oder Verwandte, ist ausgeschlossen. Dies betrifft sowohl Ansprüche aus dem Vermittlungsvertrag und im Zusammenhang damit sowie aus unerlaubter Handlung. Auch die gerichtliche Geltendmachung vorbezeichneter Ansprüche des Teilnehmers durch Dritte im eigenen Namen ist unzulässig. Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen den Reiseveranstalter bleibt unberührt, sofern sich aus den AGB des Reiseveranstalters nicht etwas anderes ergibt.

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12. Datenschutz

12.1 GOBIENTE verpflichtet sich, die bei der Buchung, Registrierung und bei der Nutzung der GOBIENTE Dienstleistungen durch den jeweiligen Teilnehmer erhobenen, verarbeiteten und gespeicherten Daten lediglich zu Zwecken der Abwicklung von unter Mitwirkung von GOBIENTE zustande gekommenen Verträge zu nutzen und nicht an außenstehende Dritte weiterzugeben, sofern hierzu keine gesetzlich oder behördlich angeordnete Verpflichtung besteht, z.B. zur Bekämpfung von Missbrauch, insbesondere Kreditkartenmissbrauch.


12.2 Soweit dies zur Abwicklung von geschlossenen Verträgen erforderlich ist, dürfen die bei der Registrierung erhobenen Teilnehmerdaten an die jeweiligen Leistungsträger und Dritte weitergeleitet werden.

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13. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen/ Download

13.1 Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen GOBIENTE zur Anfechtung des Reisevertrages.

13.2 Mündliche Abreden und Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Leistungsträger oder durch GOBIENTE.

13.3 Die Abtretung von Ansprüchen gegen GOBIENTE ist unwirksam.

13.4 Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Düsseldorf.

13.5 Sofern einzelne Klauseln der vorstehenden Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die unwirksame Regelung gilt durch eine Regelung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

13.6 Diese Bedingungen entsprechen dem Stand Januar 2010.
 
13.7 Diese aktuellen AGB können Sie hier downloaden (PDF-Datei, ca. 135 KB groß; zum Öffnen der Datei benötigen Sie den Acrobat Reader).

 

Reisevermittler / Betreiber der Homepage:

Sitz der Gesellschaft:

GOBIENTE GmbH
Achenbachstr. 19
D-40237 Düsseldorf
Handelsregistereintrag: Registergericht Düsseldorf, HRB 55679
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 252758173
Geschäftsführer: Heinz-Erich Schlingheider

Postanschrift:
 
GOBIENTE GmbH
Beuthener Str. 58
D-40883 Ratingen
Tel:  02102/ 70 69 400
Fax: 02102/ 394 958

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