Kurzreisen von GOBIENTE.com

Gobiente.com - Kurzreisen und Kurzurlaub für Genießer

Finden Sie Ihren Kurzurlaub

Schauen Sie, was wir Ihnen bieten können und lassen Sie sich immer wieder überraschen!



Hinreise

Rückreise




Kontakt zu GOBIENTE.com

Kontakt zu GOBIENTE.com

Wenn Sie mögen, erreichen Sie uns täglich rund um die Uhr unter Telefon 0211 – 6 9990 5550 oder per E-Mail an: info@gobiente.com

Newsletter bestellen

Für immer neue Ideen und Specials rund um Ihren Kurzurlaub.
Bestellen Sie Ihren regelmäßigen
GOBIENTE-Newsletter hier:



Kooperationspartner

Kooperationspartner

Hier stellen wir Ihnen die GOBIENTE.com Partner vor, mit denen wir gerne und erfolgreich zusammenarbeiten.

weiter

Comfort-Reiserücktritt-Schutz

Der Versicherungsumfang Ihrer Kurzreise läßt Sie mit unserem Comfort-Reiserücktritt-Schutz ruhig schlafen.

weiter

Reisepreis-Sicherungsschein

Wir möchten, dass Ihr Kurzurlaub zu den schönsten Ereignissen im Jahr zählt. Daher unternehmen wir selbstverständlich alles, damit Sie für Ihr Geld nur das Beste erleben.

weiter

United SSL-Zertifikat

GOBIENTE.com sichert Ihre Daten durch das United SSL-Zertifikat. 

weiter

GOBIENTE.com akzeptiert:

Akzeptierte Kreditkarten
navigation
Wellness Golf Städte Gourmet Romantik Hotels&mehr

1. Vertragsabschluß

1.1 Vertragspartner ist die GOBIENTE GmbH (GOBIENTE).

1.2 Mit der Anmeldung nach Maßgabe der Ausschreibung, die über das Online-Buchungsformular erfolgt bietet der Reiseteilnehmer den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch Bildschirmsysteme (z.B. Internet) vorgenommen werden. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch GOBIENTE zustande. GOBIENTE erklärt die Annahme mittels einer durch E-Mail übersandten Buchungsbestätigung.
 
1.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt darin ein neues Angebot des Reiseveranstalters. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Reiseteilnehmer diesem zustimmt. Die Zustimmung kann durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung, wie zum Beispiel der Zahlung des Reisepreises, der Anzahlung oder des Antrittes der Reise erfolgen.
 
1.4 Liegen die Reise- und Zahlungsbedingungen des Veranstalters dem Reiseteilnehmer bei einer telefonischen Anmeldung nicht vor, so werden diese mit der Reisebestätigung/Rechnung übersandt. Die Reise- und Zahlungsbedingungen werden mit der Maßgabe der Regelung in 1.2 Bestandteil des Reisevertrages.
 
1.5 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus der Reisebestätigung/Rechnung des Reiseveranstalters, sowie aus der Leistungsbeschreibung der dem jeweiligen Angebot zugrunde liegenden Produktausschreibung. Andere hotel- oder leistungsträgereigene Leistungsbeschreibungen sind nicht maßgeblich. Zu mündlichen Nebenabreden sind die Mitarbeiter von GOBIENTE nicht befugt.

Nach oben

2. Zahlung

2.1 Es gelten die mit der Buchung bestätigten Preise und Leistungen. Die Zahlung erfolgt über eine von GOBIENTE akzeptierte Kreditkarte oder per Rechnung durch den Kunden auf ein von GOBIENTE zu benennendes Bankkonto. Der Zahlungsweg per Rechnung ist nur möglich bei Buchungen bis 10 Tage vor dem geplanten Abreisetag. GOBIENTE behält sich eine Überprüfung der Gültigkeit der angegebenen Kreditkarte vor. Sowohl Auslands- als auch Überweisungsgebühren gehen zu Lasten des Kunden.

2.2 Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins wird eine Anzahlung von 20% des Reisepreises fällig, mindestens € 50,- pro Person. Versicherungsprämien und Eintrittskarten sind komplett und sofort bei Buchung fällig.

2.3 Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung zu leisten (Zahlungseingang bei GOBIENTE).

2.4 Gehen der Anzahlungsbetrag oder die Restzahlung nicht rechtzeitig innerhalb von 5 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung/Rechnung bei GOBIENTE ein, oder verweigert ein Kreditkarteninstitut oder eine Bank den Ausgleich der fälligen Zahlung und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung keine Zahlung geleistet, ist GOBIENTE berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall erhebt GOBIENTE die aus Ziffer 5 ersichtlichen Rücktrittskosten (Stornogebühren).

2.5 Eine Reiseanmeldung ab 30 Tage vor Reiseantritt wird nur unter der Bedingung akzeptiert, dass der gesamte Reisepreis sofort mit Erhalt der Reisebestätigung fällig ist und bei der Anmeldung per Rechnung oder Kreditkartenzahlung sichergestellt wird. Der jeweils fällige Betrag muss innerhalb von 5 Tagen nach Datum der Buchungsbestätigung/Rechnung gezahlt sein (Zahlungseingang bei GOBIENTE).

2.6 Bei Buchungen ab 10 Tage vor dem geplanten Reiseantritt wird der gesamte Reisepreis/Rechungsbetrag und ggf. zu entrichtender Versicherungsbeiträge mit Zustandekommen des Reisevertrags sofort ausschließlich per Kreditkarte fällig und wird unmittelbar, in der Regel innerhalb von 24 Stunden vom angegebenen Kreditkartenkonto eingezogen.

2.7 Bei Verweigerung des Zahlungsausgleichs durch ein Kreditkarteninstitut oder eine Bank wird außerdem eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 20,- pro Buchung erhoben. Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass kein oder ein erheblich geringerer Schaden entstanden ist, vorbehalten.

Nach oben

3. Reisedokumente

3.1 Die Reisedokumente gehen dem Anmelder der Reise für alle Reiseteilnehmer per E-Mail zu. Sollten die Reisedokumente dem Anmelder wider Erwarten nicht bis spätestens sieben Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit GOBIENTE in Verbindung zu setzen.

3.2 Müssen aus Gründen, die GOBIENTE nicht zu vertreten hat, neue Reiseunterlagen ausgestellt werden, so erheben wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 20,- pro Ersatzdokument.

Nach oben

4. Umbuchung, Leistungs- und Preisänderungen

4.1 Werden auf Wunsch des Anmelders oder eines anderen Teilnehmers der Reise nach der Buchung der Reise Änderungen in Bezug auf den Reisetermin, das Reiseziel, die Unterkunft oder die Beförderungsart bis 30 Tage vor Reiseantritt vorgenommen (Umbuchung), ist GOBIENTE berechtigt, pro Reiseteilnehmer ein Bearbeitungsentgelt von € 25,- je Reiseteilnehmer zu erheben. Ergeben sich aus Folge einer solchen Umbuchung für Mitreisende höhere Reisepreise, so ist die Preisdifferenz vom Reiseteilnehmer zu zahlen. Umbuchungen, die nach Ablauf der Frist von 30 Tagen vor Reiseantritt erfolgen, gelten grundsätzlich als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung.
Umbuchungen müssen GOBIENTE schriftlich, fernschriftlich oder fernmündlich unter Angabe der Buchungsnummer vor dem Reiseantritt während der Geschäftszeiten (Mo. bis Fr. 09.00 bis 18.00 Uhr) an die auf der Buchungsbestätigung/Rechnung angegebene Adresse, bzw. Telefon- oder Telefaxnummer mitgeteilt werden.

4.2 Der Reiseveranstalter ist berechtigt, aus organisatorisch notwendigen und nicht vorhersehbaren Gründen einzelne Leistungen zu ändern. Von den Leistungsänderungen wird der Reiseveranstalter den Reiseteilnehmer unverzüglich unterrichten und ihn mit einer Erklärungsfrist von zehn Tagen alternativ kostenlose Umbuchung oder kostenlosen Rücktritt anbieten, sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind. Ein Kündigungsrecht des Reiseteilnehmers bleibt unberührt.
 
4.3 Liegt der vereinbarte Abreisetermin mehr als vier Monate nach Vertragsschluss, behält sich GOBIENTE vor, den vertraglich vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, um einer Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen Rechnung zu tragen. Das Preiserhöhungsverlangen ist nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin zulässig. Eine Preisänderung ist nur in dem Umfang möglich, wie sich nachweisbar nach Abschluss des Reisevertrags eingetretene Preisänderungen des in der Ausschreibung genannten Abgabenanteils oder der für die Reise geltenden Wechselkurse auf den jeweiligen konkret berechneten Preisanteil des vertraglich vereinbarten Reisepreises auswirken. Sowohl bei einer Preiserhöhung um mehr als 5 % des Reisepreises als auch bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten, oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch GOBIENTE, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn GOBIENTE in der Lage ist, eine solche Reise aus seinem Angebot ohne Mehrpreis anzubieten. Der Reisende ist verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung gegenüber der GOBIENTE geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir die Schriftform.

4.4 Aus zwingenden Gründen nicht in Anspruch genommene Leistungen können zu Teilerstattungen führen, sofern und soweit der Leistungsträger eine entsprechende Gutschrift erteilt und hierüber eine gemeinsame Niederschrift mit einem Vertreter des Leistungsträgers gefertigt wurde.

4.5 Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer sich nach Mitteilung an GOBIENTE durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Das Bearbeitungsentgelt beträgt € 25,- pro Person. Für Änderungen, die nach bereits erfolgter Erstellung der Reiseunterlagen vorgenommen werden, sind wir berechtigt die entstandenen Mehrkosten zu berechnen, mindestens jedoch € 50,- pro Person.

4.6 In sämtlichen Fällen der Umbuchung sowie von Leistungs- u. Preisänderungen bleibt dem Reisekunden der Nachweis nicht entstandener oder wesentlich niedriger Kosten unbenommen.

Nach oben

5. Rücktritt seitens des Reiseteilnehmers

Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, zur Vermeidung von Missverständnissen unter Angabe der Reiseauftragsnummer den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, bereits ausgehändigte Reiseunterlagen zurückzureichen. GOBIENTE ist berechtigt, eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch die anderweitige Verwendung der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbes zu verlangen. GOBIENTE ist berechtigt, eine Rücktrittspauschale geltend zu machen, die (soweit kein Ersatz-Reiseteilnehmer gestellt wird) pro Person in Prozent des auf sie entfallenden Reisepreises wie folgt berechnet wird:

5.1 Bei Hotelaufenthalten mit eigener Anreise, Bahnanreisen oder Mietwagenbuchungen sowie Kombinationsbuchungen mit weiteren Leistungen wie z.B. Golf- oder Wellnesspaket (außer Eintrittskarten etc., siehe Ziffer 5.2)

bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 15%, mindestens € 50,-
bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 30%,
bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 40%,
bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 50%,
vom 6. Tag bis zum letzten Werktag vor Reisebeginn 80%,
Am Tag des Reiseantritts, bei Nichterscheinen und Stornierung nach Reisebeginn 90%.

5.2 Bei Eintrittskarten für Musicals, Konzerte, Veranstaltungen usw. ist die Rücknahme bzw. ein Umtausch grundsätzlich nicht möglich.

5.3 Bei Mietwagen ist eine Erstattung bei vorzeitiger Rückgabe des Mietwagens nicht möglich.

5.4 Kosten wie z.B. VISA-, Telefon- oder Bearbeitungskosten sowie die über GOBIENTE an einen Reiserücktrittsversicherer gezahlte Versicherungsprämie können im Fall einer Stornierung der Reise nicht erstattet werden.
 
5.5 Die Bestimmungen über die Rücktrittskosten gelten für alle Reisen, soweit nicht aufgrund einzelner Ausschreibungen gesonderte Regelungen festgelegt sind. Beachten Sie bitte hierzu abweichende Angaben auf Ihrer Bestätigung oder Rechnung.
 
5.6 Werden im Fall eines Reiserücktritts die bereits ausgehändigten Hotelgutscheine nicht als Datei gelöscht und/oder evtl. Ausdrucke vernichtet oder zurückgegeben, ist GOBIENTE berechtigt, insoweit den vollen Reisepreis zu verlangen.
 
5.7 Dem Reiseteilnehmer bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass GOBIENTE kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale. Sollten die der GOBIENTE durch den Rücktritt entstandenen Kosten höher sein, als die unter Ziffer 5.1 - 5.5 angegebenen Pauschalbeträge, so wird dieser höhere Betrag von dem Reiseteilnehmer geschuldet. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung. Diese kann die Stornokosten gemäß ihren Versicherungsbedingungen für die versicherten Risiken übernehmen.

5.8 Die GOBIENTE empfiehlt den Abschluss eines Reiserücktrittskosten- Schutzes.

Nach oben

6. Rücktritt seitens des Reiseveranstalters

6.1 Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, ist GOBIENTE berechtigt, die Reise bis zu 30 Tage vor Reisebeginn abzusagen. Ein bereits gezahlter Reisepreis wird in diesem Fall unverzüglich erstattet.

6.2 Ist die Durchführung einer Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für GOBIENTE deshalb nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die entstehenden Kosten, bezogen auf die Reise, nicht gedeckt sind, ist GOBIENTE berechtigt, diese Reise bis zu 30 Tage vor Reisebeginn abzusagen, sofern dem Reiseteilnehmer ein gleichwertiges Ersatzangebot unterbreitet wird. Ein Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn GOBIENTE die zum Rücktritt führenden Umstände zu vertreten hat oder nicht in der Lage ist, diese Umstände nachzuweisen. Wenn der Reiseteilnehmer von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch macht, erhält er den bezahlten Reisepreis erstattet.

6.3 GOBIENTE ist berechtigt, ohne Kündigungsfrist vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn entweder der Reisende die Durchführung der Reise so erheblich stört oder sich so vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages auch zum Schutz anderer Mitreisender gerechtfertigt ist.

Nach oben

7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

7.1 Wird die Reise nach Vertragsabschluss infolge höherer Gewalt, zu der auch die Zerstörung von Unterkünften oder gleichgewichtige Vorfälle zählen, unvorhersehbar erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragsteile den Reisevertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Reiseteilnehmer den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. Für bereits erbrachte Leistungen kann GOBIENTE ein Entgelt verlangen.
 
7.2 Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird GOBIENTE die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen. Wird der Vertrag aus den vorgenannten Gründen gekündigt, hat GOBIENTE einen Entschädigungsanspruch auf erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen.

Nach oben

8. Haftung

8.1 Die vertragliche Haftung der GOBIENTE für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Das gleiche gilt, soweit GOBIENTE für den Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

8.2 Für Schadenersatzansprüche wegen Sachschäden, die ihre Ursache in einer schuldhaft begangenen unerlaubten Handlung haben, haftet GOBIENTE je Kunde und Reise, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist, jeweils bis zu € 4.091,-. Liegt der Reisepreis jedoch über € 1.364,-, gilt die Beschränkung auf den dreifachen Reisepreis. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

8.3 Sind in internationalen Übereinkommen, oder auf solchen beruhenden Vorschriften für Leistungsträger der GOBIENTE Haftungsbeschränkungen vorgesehen, kann sich GOBIENTE bei entsprechenden Schadensfällen auf diese berufen.

8.4 Ausdrücklich als in fremden Namen vermittelt beschriebene Fremdleistungen anderer Reiseunternehmen unterliegen nicht der Haftung von GOBIENTE als Reiseveranstalter. Im Falle einer solchen Reisevermittlung ist die Haftung für Vermittlerfehler ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

Nach oben

9. Gewährleistung/Schadenersatz

9.1 Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Reiseteilnehmer den Reisepreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn GOBIENTE eine vom Reiseteilnehmer bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist, oder von GOBIENTE verweigert wird, oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen; in der Regel jedoch nur dann, wenn der Reisemangel so erheblich ist, dass eine Minderung des Reisepreises von mindestens 50% gerechtfertigt ist.

9.2 Ein Recht auf Abtretung jeglicher Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche des Reiseteilnehmers aus Anlass der Reise, gleich aus welchem Rechtsgrund, an Dritte - auch an Ehegatten - ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen anderer Reiseteilnehmer im eigenen Namen.

9.3 Die Leistungsträger und ggf. die Reiseleitung von GOBIENTE ist nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

Nach oben

10. Mitwirkungspflicht

10.1 Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich vor Ort zur Kenntnis zu geben. Dort wird für Abhilfe gesorgt werden, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reiseteilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadensersatz nicht ein.

10.2 Bei Ferienwohnungen sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter bzw. seinem Beauftragten anzuzeigen. Notfalls muss der Reiseteilnehmer nicht behobene Mängel der GOBIENTE unverzüglich anzeigen.

Nach oben

11. Ausschlussfristen für Ansprüche und Verjährung

11.1 Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber GOBIENTE geltend zu machen. Deliktische Ansprüche sind innerhalb von 6 Monaten nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber GOBIENTE geltend zu machen. Es wird empfohlen, die Ansprüche schriftlich anzumelden. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur noch dann geltend gemacht werden, wenn der Reiseteilnehmer an der Einhaltung ohne sein Verschulden gehindert war.

11.2 Der Reisende und GOBIENTE vereinbaren für vertragliche Ansprüche des Reisenden eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Deliktische Ansprüche verjähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter oder dessen Haftpflichtversicherer die Ansprüche zurückweist. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

Nach oben

12. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen

12.1 Diese Bedingungen gelten, soweit nicht in den einzelnen Reiseverträgen individuelle Vereinbarungen getroffen werden.

12.2 Die uns zur Verfügung gestellten Daten werden im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages EDV-mäßig verarbeitet, gespeichert und weitergegeben. Personenbezogene Daten werden entsprechend dem Bundesdatenschutzgesetz geschützt.

12.3 Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen GOBIENTE zur Anfechtung des Reisevertrages.

12.4
Mündliche Abreden und Zusagen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch GOBIENTE.

12.5
Die Abtretung von Ansprüchen gegen GOBIENTE ist unwirksam.

12.6 Beanstandungen sind unverzüglich nach Beendigung der Reise schriftlich gegenüber der:

GOBIENTE GmbH
- Kundenservice –
Achenbachstr. 19
D-40237 Düsseldorf

geltend zu machen.

12.7 Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Düsseldorf.

12.8 Sofern einzelne Klauseln der vorstehenden Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die unwirksame Regelung gilt durch eine Regelung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung in rechtwirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

12.9 Die vorstehenden Bestimmungen haben nur Gültigkeit, sofern und soweit nach Drucklegung inkrafttretende gesetzliche Vorschriften keine anderen Regelungen vorsehen.

12.10 Diese Bedingungen entsprechen dem Stand Januar 2008 und gelten für alle online gebuchten GOBIENTE.com Reiseprodukte mit Buchungsdatum ab 01. Januar 2008.

Nach oben

13. AGB-Download

Diese aktuellen AGB können Sie hier downloaden (PDF-Datei, ca. 86 KB).

Sie benötigen zum Öffnen dieser Datei jedoch den Acrobat Reader. Sofern dieses Programm noch nicht auf Ihrem Computer installiert ist, können Sie es hier kostenlos downloaden. 

 

Reiseveranstalter / Reisevermittler / Betreiber der Homepage:

GOBIENTE GmbH

Achenbachstrasse 19
D-40237 Düsseldorf
Telefon +49 (0) 211 - 6 9990 5550
Telefax +49 (0) 211 - 6 9990 5599
Handelsregistereintrag: Registergericht Düsseldorf, HRB 55679
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 252758173
Geschäftsführer: Heinz-Erich Schlingheider

Nach oben

Weihnachtsspecials

Für alle, die die Weihnachtsfeiertage geruhsam und gediegen genießen möchten, haben wir hier die ersten Weihnachts - Arrangements zusammengestellt.

weiter

Silvesterspecials

Hier haben wir Ihnen unsere tollen Silvester-Arrangements zusammengestellt. Lassen Sie sich inspirieren zu einem außergewöhnlichen und unvergesslichen Jahreswechsel.

weiter

Wellnessreisen

Wellness dient der Schönheitspflege, der gesunden Ernährung, Verbesserung der Fitness und allgemein der Verbesserung Ihrer Lebensqualität. Hier finden Sie unsere Wellness Angebote.

zu den Wellnessreisen

Golfreisen

Golfen und Entspannung ist für viele seit Jahren eng miteinander verbunden. Finden Sie hier unsere speziellen Golfangebote in Verbindung mit Ihrer Kurzreise.

zu den Golfreisen

Städtereisen

Städtereisen sind beliebt wie nie. Finden Sie hier unsere Auswahl an hochwertigen Hotels mit interessanten Tipps, Ihre Stadt noch besser kennen zu lernen.  

zu den Städtereisen

Romantikreisen

Sie sind verliebt? Egal, ob erst seit ein paar Tagen, Wochen, Monaten oder bereits seit 25 Jahren. Alle Verliebten finden hier sicherlich die richtigen Angebote.

zu den Romantikreisen

 

Allgemeine Informationen zu unseren Reisen finden Sie hier nach Thematik geordnet:
Kurzreisen in DeutschlandKurzurlaub in DeutschlandWellnessreisenWellnesshotelGolfreisenStädtereisenGourmetreisenRomantikreisen